Bayern öffnet den Handel:
Neue Chancen durch gelockerte Ladenschlusszeiten
Der bayerische Landtag hat ein neues Ladenschlussgesetz beschlossen, das ab dem 1. August 2025 gilt. Damit reagiert das Bundesland nach fast 70 Jahren auf die geänderten Bedürfnisse von Kunden und Handelsbetrieben – und schafft mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten.
Für Händler bedeutet das: neue Möglichkeiten, innovative Konzepte zu entwickeln, um Kunden noch besser zu erreichen – sei es mit längeren Öffnungszeiten oder modernen, personalfreien Shops, die rund um die Uhr verfügbar sind.
Was ändert sich ab August?
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
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Lange Einkaufsnächte bis 24 Uhr:
Gemeinden dürfen künftig bis zu achtmal pro Jahr genehmigen, dass Geschäfte an Werktagen bis Mitternacht geöffnet bleiben.
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24/7-Betrieb für personalfreie Mini-Supermärkte:
Shops mit maximal 150 m² Verkaufsfläche dürfen künftig auch nachts und an Sonn- und Feiertagen öffnen.
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Flexiblere Sonntagsöffnungen:
In touristischen Orten sind bis zu 40 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage möglich.
Flexibilität braucht die richtigen Lösungen
Die Reform bietet große Chancen – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Kundenansprüchen. Moderne Ladenkonzepte, die personalarm oder sogar personalfrei funktionieren, werden immer wichtiger.
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- Smarte SB-Kassen für den reibungslosen Betrieb – auch nachts
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Alle Details zum neuen Ladenschlussgesetz lesen Sie hier im Artikel
von Christoph Frey in der Augsburger Allgemeinen vom 14. Juli 2025.
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Neues Ladenschlussgesetz ab 1. August 2025
Ab dem 1. August 2025 tritt in Bayern das neue Ladenschlussgesetz in Kraft – und das bedeutet: SmartStores dürfen ab dann rechtssicher 24/7 betrieben werden!
SmartStore24 in der Augsburger Allgemeinen
Die Augsburger Allgemeine berichtet über SmartStore24. Schauen Sie vorbei und bleiben Sie auf dem Laufenden!
SmartStore24 in der AFZ
Wir sind stolz, Teil der Ausgabe 02/2025 der allgemeinen fleischer zeitung (Sektion „Digitales/Praxis“) zu sein!