Allgemeine Geschäftsbedingungen der SmartStore24 GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Die Lieferungen und Leistungen der SmartStore24 GmbH (im Folgenden: SmartStore24) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB).
- Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern nach § 14 Absatz 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Unternehmer ist dabei jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden haben keine Geltung. Sie werden auch ohne Zurückweisung im Einzelfall nicht Vertragsinhalt, es sei denn SmartStore24 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Eine solche Zustimmung gilt nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Leistungen.
- Soweit Vereinbarungen der Parteien Bestimmungen enthalten, die von den AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen vor.
- Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung der Kunden gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Angebote von SmartStore24 sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen.
- Dies gilt auch, wenn SmartStore24 dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen SmartStore24 sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
- Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist SmartStore24 berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von sieben Tagen nach seinem Zugang bei SmartStore24 anzunehmen.
- Die Annahme kann entweder schriftlich oder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
§ 3 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist
- das Projektmanagement bezüglich aller von SmartStore24 angebotenen Lösungen für ein personalfreies Ladengeschäft
- die Lieferung der Ware, die im Angebot und in der Auftragsbestätigung definiert ist, inkl. Montage, soweit erforderlich
- die zeitlich begrenzte Bereitstellung der für den Betrieb der erworbenen Hardware erforderlichen Software durch SmartStore24 gegen Entgelt, einschließlich der Einräumung der hierfür notwendigen Nutzungsrechte.
- Ersteinrichtung der Software, Beratungsleistungen zur Nutzung der Software
- laufende Nachlieferung von Verbrauchsmaterial nach Bedarf
- Dienstleistungsangebote für den Kunden
- Die vom Kunden gewählten Module werden in der Auftragsbestätigung mit entsprechenden Vergütungen aufgeführt. Die Vergütung besteht regelmäßig aus Einmalzahlungen sowie jährlichen Zahlungen für die Überlassung der Software nach § 3 Absatz 1d der AGB.
§ 4 Besondere Vorschriften zu SmartComplete
- Sofern als Ware das Produkt SmartComplete-System (im Folgenden: Verkaufscontainer) gewählt wird, gelten die nachfolgenden besonderen Regelungen.
- Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich des Verkaufscontainers, der durch SmartStore24 veräußert wird, und Leistungen, die SmartStore24 erbringt, erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung durch SmartStore24. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Waren und Leistungen dar. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte der Waren und Leistungen anzusehen.
- Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung aufgeführten Merkmale als vereinbart.
§ 5 Besondere Vorschriften zur Warenlieferung
- Lieferung der Ware und Lieferzeit
- Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich oder in Textform vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen ist SmartStore24 bemüht, diese nach besten Kräften einzuhalten.
- Liefer- und/oder Leistungsfristen beginnen nicht zu laufen, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigen von dem Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen und notwendige Mitwirkungsleistungen vollständig geleistet sind. Entsprechendes gilt für Liefer- und Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue angemessene Liefer- und/oder Leistungspflicht mit der Bestätigung der Änderung durch SmartStore24.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die verursachten zusätzlichen Versandkosten sind von SmartStore24 zu tragen.
- Vorbehalt der Selbstbelieferung
- Die Erbringung der geschuldeten vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von SmartStore24 durch die Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von SmartStore24 zu vertreten ist und dass SmartStore24 sich ordnungsgemäß und ausreichend vor Vertragsschluss mit dem Vertragspartner entsprechend der Quantität und Qualität aus der Liefer- und Leistungsvereinbarung mit der Kundschaft bei ihren Lieferanten eingedeckt hat (Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes).
- SmartStore24 wird dem Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform über die Verzögerung informieren.
- Im Falle einer verspäteten Lieferung aufgrund einer nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung nach Absatz 1 gelten die Regelungen aus § 10 der AGB entsprechend.
- Lieferfristverlängerung bei Arbeitskämpfen und unvorhergesehenen Hindernissen
- Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von SmartStore24 liegen, z. B. Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder behördliche Eingriffe und Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland sowie Epidemien, Pandemien wie Covid-19, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, insbesondere auch im Seetransport, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderungen - z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden -, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung nicht von SmartStore24 schuldhaft herbeigeführt worden sind.
- Zu den unvorhergesehenen Hindernissen im Sinne von Absatz 1 gehören auch durch die vorstehend genannten Gründe verursachte Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind.
- Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Behinderung ist dem Kunden mitzuteilen, wenn zu übersehen ist, dass etwaige Lieferfristen nicht einzuhalten sind.
- SmartStore24 ist berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern es sich nicht nur um ein vorübergehendes Leistungshindernis handelt und SmartStore24 das betreffende Leistungshindernis nicht zu vertreten hat.
- Die Verlängerung der Lieferfrist nach Absatz 1 bzw. das Rücktrittsrecht nach Absatz 4 gelten nicht, wenn die SmartStore24 ihrer Informationspflicht nach diesem Absatz 3 nicht nachgekommen ist oder wenn SmartStore24 das Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB oder eine Liefer- bzw. Leistungsgarantie übernommen hat.
- Vorstehende Regelung gemäß Absatz 3d gilt entsprechend, wenn aus den in der vorstehenden Absatz 3a genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefertermins des Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.
- Die Regelungen zur Lieferfristverlängerung gelten auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
- Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von SmartStore24 nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
- Verspätete Vorauskassenzahlung/Annahmeverzug
- Verzögert sich die Abnahme der Waren oder deren Versand aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund (z.B. fehlende Vorauskassenzahlung, Abnahmeverzug) oder ist abzusehen, dass der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten der Kundschaft gefährdet ist, ist SmartStore24 berechtigt, ihre Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern oder nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist, nach Wahl von SmartStore24 sofortige Vergütungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung erfolgt schriftlich oder in Textform. SmartStore24 muss bei der Fristsetzung nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von SmartStore24 aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist SmartStore24 berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten, Anreise von Technikern) zu verlangen.
- Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich SmartStore24 das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat SmartStore24 unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die SmartStore24 gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist SmartStore24 berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; SmartStore24 ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf SmartStore24 diese Rechte nur geltend machen, wenn SmartStore24 dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Gewährleistung bezüglich der Ware
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien.
- Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung.
- SmartStore24 haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist SmartStore24 hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von sieben Tagen ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von SmartStore24 für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunde auf Ersatz entsprechender Kosten.
- Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann SmartStore24 zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von SmartStore24 gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunde unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht von SmartStore24, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- SmartStore24 ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Der Kunde hat SmartStore24 die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde SmartStore24 die mangelhafte Sache auf Verlangen von SmartStore24 nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn SmartStore24 ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstattet SmartStore24 nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann SmartStore24 vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
- In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von SmartStore24 Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist SmartStore24 unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn SmartStore24 berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
- Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
- Reparatur von Kühlgeräten
Der Kundendienst erfolgt grundsätzlich ohne vorherige Terminvereinbarung. Wünscht der Kunde einen festen Termin, fallen hierfür gesonderte Kosten an. Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, werden Terminvereinbarung und entstandene Fehlfahrt in Rechnung gestellt.
- Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, kleinere Behelfsarbeiten selbst durchzuführen. Für umfangreichere Arbeiten kann ein Techniker eingesetzt werden; die hierbei entstehenden Kosten trägt der Kunde.
- Kleinere Beschädigungen / Gebrauchsspuren
Geringfügige Schäden, Kratzer oder Gebrauchsspuren, die bei Lieferung, Transport oder Installation entstehen und die Funktion des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel und begründen keinen Anspruch auf Preisnachlass oder sonstige Leistungen. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Nutzung oder Funktion des Produkts erheblich eingeschränkt ist.
§ 6 Besondere Regelungen zur Software
- Softwareüberlassung
- SmartStore24 stellt dem Kunden für die Dauer der Nutzungsberechtigung gemäß § 6 Nr.4 die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung und erbringt dabei SaaS-Dienstleistungen für den Kunden. Zu diesem Zweck richtet SmartStore24 die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Dem Kunden werden die für die Nutzung der Software erforderlichen Zugangsinformationen (insbesondere Log-In-Daten) zur Verfügung gestellt.
- Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich den Dokumentationen im Portal selbst.
- SmartStore24 beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
- SmartStore24 entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern
- Nutzungsrechte an der Software
- SmartStore24 räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer der Nutzungsberechtigung gemäß § 6 Nr.4 im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Nutzung der Software ist dabei auf den Standort des Kunden beschränkt.
- Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
- Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von SmartStore24, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet
- Vergütung
Der Kunde verpflichtet sich, SmartStore24 für die Überlassung der Software das in der Auftragsbestätigung genannte jährliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von SmartStore24.
- Nutzungsberechtigung und Kündigung
- Der Vertrag über die Nutzung der Software („Nutzungsberechtigung“) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende jedes Kalenderquartals gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des Quartals, in dem sich das Abschlussdatum dieses Vertrages erstmals jährt.
- Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der SmartStore24 zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von SmartStore24 dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von SmartStore24 hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Rückgabe und Löschung
- Nach Beendigung der Nutzungsberechtigung ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen.
- SmartStore24 wird den Account des Kunden nach Beendigung der Nutzungsberechtigung schließen.
- Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertrages ist unzulässig.
- Auf Wunsch von SmartStore24 hat der Kunde die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.
- Mängelhaftung/ Haftung bezüglich der Software
- SmartStore24 garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieser AGB.
- Für den Fall, dass Leistungen von SmartStore24 von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
- Für den Verlust von Daten haftet SmartStore24 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Die Verfügbarkeit der vereinbarten Dienste nach § 6 Nr.1 beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
§ 7 Besondere Regelungen zur Dienstleistung
- SmartStore24 erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand der Technik, neuesten Regeln und Erkenntnissen. SmartStore24 berücksichtigt dabei – soweit erforderlich und sinnvoll – allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Unternehmens.
- Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit vorliegend nichts Abweichendes geregelt ist, mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn beträgt.
- Die Gewährleistungsfrist nach Absatz 2 beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
- Die Ausschlussfrist nach Absatz 2 gilt nicht, wenn SmartStore24 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder wenn in den Fällen der §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette), § 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke) und § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB (Baumängel) oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
§ 8 Fortlaufende Lieferung von Verbrauchsmaterial
- Der Kunde kann bei Bedarf einen Rahmenvertrag mit SmartStore24 zur automatischen Lieferung von Verbrauchsmaterial schließen. Einzelheiten zu Preisen und Fristen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung der Software ist einmal jährlich im Voraus zu bezahlen.
- SmartStore24 ist berechtigt, die Rechnung als elektronisches Dokument (z. B. PDF) per E-Mail an den Kunden zu versenden (elektronischer Rechnungsversand). Rechnungen in Papierform werden nur im Ermessen von SmartStore24 oder auf gesonderten Kundenwunsch erstellt. Der Kunde hat SmartStore24 eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche Rechnungen versandt werden sollen, unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
- Die Zahlung wird mit Rechnungsstellung fällig, soweit hiervon abweichend keine andere Frist zur Zahlung vereinbart worden ist.
- Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern dies in der jeweiligen Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.
§ 10 Haftung
- Schadensersatzansprüche des Kunden gegen SmartStore24, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch SmartStore24, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der SmartStore24 beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SmartStore24 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SmartStore24 sowie den Subunternehmern von SmartStore24, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Ebenso haftet SmartStore24 bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch SmartStore24, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die sich aus den Absätzen 1 bis 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf einen Mangel zurückzuführen ist und SmartStore24 den Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen hat oder im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefer- und/ oder Leistungstermin vereinbart war. Das gleiche gilt, soweit die Vertragsparteien eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Haftung gemäß gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
- SmartStore24 haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse Epidemien, Pandemien wie Covid 19 und damit einhergehender Behinderungen des Transports, insbesondere des Seetransports, sowie anderweitiger Verkehrsstörungen oder durch sonstige nicht von SmartStore24 zu vertretende Vorkommnisse eintreten. Das Gleiche gilt für sonstige nicht von SmartStore24 zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.
- SmartStore24 haftet nicht bei kostenfreier technischer Beratung, Planung oder Kompatibilitäten von Produkten. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus dem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die Ausschlussfrist gilt nicht, wenn SmartStore24 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
- RFID-Systeme erreichen eine Erkennungsrate über 99 % der erfassten Waren; diese systemimmanente Eigenschaft stellt die vertragsgemäße Beschaffenheit dar und begründet keinen Mangel. Eine Haftung ist erst dann gegeben, wenn die Erkennungsrate des Systems den Wert von 99 % im Jahresdurchschnitt dauerhaft unterschreitet und SmartStore24 dies zu vertreten hat.
§ 11 Referenz
SmartStore24 ist berechtigt, den Kunden für die Laufzeit des gesamten Vertrages und längstens bis zu 12 Monate nach Vertragsbeendigung zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für erbrachte Arbeitsleistungen zu benennen, sowie hierbei ggf. die Wort-, Wortbild-, Bild- oder Formmarke des Kunden abzubilden. Dies umfasst auch eine Vorführung auf Messen, eine Abbildung auf der eigenen Homepage, eine Vorführung und oder Abbildung im Rahmen einer Berichterstattung über sie selbst oder zu ähnlichen Anlässen. SmartStore24 wird auf die Rechte des Kunden Rücksicht nehmen.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen SmartStore24 und dem Kunden ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
- Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von SmartStore24 in Augsburg. SmartStore24 ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
§ 13 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: März 202